Mitteilungen
Die in unseren Mitteilungen enthaltenen Informationen bieten einen Einblick
in unsere Tätigkeit und dienen auch als Mitteilungsplattform für unsere Kunden.
Sofern in einer Mitteilung Informationen über ein Verfahren gegeben werden, sind
diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dieser Webseite bereits
anderweitig öffentlich bekannt (Medienmitteilungen von Amtsstellen,
Zeitungsartikel, etc.).
11.04.2011
Vermehrte Erstellung von Ergänzungs- und Gegengutachten: FCS
erstellte innerhalb der letzten Monate vermehrt Ergänzungs- und
Gegengutachten. Oft mussten dabei auch polizeiliche Auswertungen
von Datenträgern stark kritisiert werden, da diese falsche
Schlussfolgerungen enthielten oder unvollständig waren. So ergaben
sich in der Vergangenheit im Bereich Kinderpornografie immer wieder
Missverständnisse, wenn die Menge der verbotenen Pornografie nicht
in das Verhältnis zur legalen Pornografie gesetzt oder nicht nach
für den Beschuldigten entlastenden Indizien gesucht wurde. Vielfach
blieben in den uns vorgelegten Auswertungen ganze Datenbereiche
nicht berücksichtigt (beispielsweise Virtualisierungen, die in der
polizeilich eingesetzten Standardsoftware nicht speziell angezeigt
werden), obwohl diese sachdienliche Hinweise enthielten. In
mehreren Fällen wurden Auswertungen erstellt, die spezielles
Fachwissen erfordert hätten, dieses aber nicht vorhanden war.
24.01.2011
Neuer FCS-Kompaktkurs: IT-Forensik für Anwälte. Im Rahmen eines praxisorientierten,
spannenden, hinterfragenden und auch für IT-Laien leicht
verständlichen Vormittagkurses vermittelt FCS besonders auf
allgemeines Strafrecht spezialisierten Anwälten know how, das
garantiert gewinnbringend in Verfahren eingesetzt werden kann.
14.10.2010
Aufspüren von Kinderpornografie
oder Gewaltdarstellungen: FCS stellt
Multi-Platform-Software "BanScan" vor.
BanScan ist eine in der Schweiz entwickelte Software zum
Aufspüren von Daten (Bilder, Filme, Texte), die unter das
Pornografieverbot (u.a. Kinderpornografie) oder das Verbot von
Gewaltdarstellungen fallen. Ein Zugriff auf eine der weltweit
grössten, ständig aktualisierten Vergleichsdatenbanken und zwei
voneinander unabhängige Suchmethoden garantieren eine nahezu
100%ige Trefferquote. BanScan ist die ideale Lösung, um
Kinderpornografie oder andere verbotene Inhalte in Ihrer
Informatikumgebung (PCs, Notebooks, Server, CDs, DVDs, USB-Sticks,
Speicherkarten aus Mobiltelefonen, Netzwerke, usw.) zu
identifizieren.
BanScan reduziert mit geringem Aufwand das Risiko krimineller
Handlungen (Benutzen Ihrer IT-Umgebung für die Beschaffung /
Speicherung verbotener Inhalte) und hilft, mögliche Folgeschäden
und -kosten zu verhindern. Der regelmässige Einsatz von BanScan
zeugt von sozialer Verantwortung und unterstützt das Bestreben für
einen wirkungsvollen Kinder- und Jugendschutz.
Die Software lässt sich unter dem Windows-, Apple- und
Linux-Betriebssystem einsetzen, benötigt keine Installation, kann
von einem USB-Stick aus gestartet und in automatisierte Prozesse
eingebunden werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
04.05.2010
Vermuteter Konsum pornografischer Dateien in Amtsstelle des Kantons
Zürich zeigt erneut Sperrlistenproblematik
Trotz grosser Bemühungen verschiedener Arbeitgeber, bestimmte
Internet-Inhalte zu sperren, nehmen Verfehlungen von Arbeitnehmern im
Zusammenhang mit der Benutzung von Computern und Internet zu. Die eingesetzte
Zeit für das Erledigen privater Arbeiten und dem Konsum von Internet-Angeboten,
die nicht mit dem Arbeitsauftrag vereinbar sind, nimmt oft untolerierbare
Ausmasse an. Zwar liegen vermehrt strikte BenutzerInnenweisungen vor, die den
Umgang mit IT-Mitteln klar regeln und bei Missachtung einschneidende Massnahmen
in Aussicht stellen. Offensichtlich verlieren diese jedoch für einzelne
Arbeitnehmer schnell an Bedeutung.
FCS begleitete mehrere Verfahren, in
welchen Arbeitnehmern arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vorgeworfen
wurden. In mehreren Untersuchungen konnten die Beschuldigten von den im Raum
stehenden Vorwürfen entlastet werden. In einzelnen Fällen wurden - auch in hohen
Salärbereichen - massive Verstösse gegen die vertraglich vereinbarten
Pflichten und Richtlinien nachgewiesen. Einem Arbeitgeber stehen nach Vorliegen
der Untersuchungsresultate (die detaillierte Angaben über besuchte Websites,
Zeitpunkte, -dauer und eine Einschätzung über den eventuellen Bezug zu den
beruflichen Aufgaben enthalten) verschiedene Möglichkeiten offen. In
schwerwiegenden Fällen wurden ausserordentliche fristlose Kündigungen
ausgesprochen.
Erstaunlich ist die von fehlbaren Arbeitnehmern an den Tag
gelegte Energie und Fantasie, vorhandene Sperrlisten zu umgehen. Neben
webbasierten Anonymisierungsdiensten und Proxies wurden beispielsweise
Internet-Archive oder der Zwischenspeicher von Suchmaschinen genutzt, um auf
gesperrte Inhalte zugreifen zu können. In den meisten Fällen war der Aufwand für
die Umgehung einer vom Arbeitgeber eingerichteten Sperrliste gering. Einige
Arbeitgeber verstärkten die Pflege der Sperrliste, was jedoch nicht selten
wie Kampf gegen Windmühlen erscheint, da laufend neu auftauchende
"Umgehungs-Angebote" (u.a. im Zusammenhang mit der Einschränkung des freien
Internet-Zugangs in totalitären Staaten) im Internet ebenfalls zu sperren
wären.
17.04.2009
Anmerkung zum "10vor10"-Beitrag des Schweizer Fernsehens SF1 vom
17.04.2009 im Zusammenhang mit der Verhaftsaktion der Einsatzgruppe "Luchs" im
Juni 2005
Der Beitrag "Strafverfahren gegen Elite-Polizisten" der Sendung
"10vor10" des Schweizer Fernsehens vom 17.04.2009 wurde vom Moderator mit dem
Kommentar "War etwas verändert worden am Polizeivideo, das zeigt, wie die
Sondereinheit "Luchs" der Kantonspolizei Luzern im Juni 05 bei einem
dramatischen Einsatz statt des gesuchten Gewaltverbrechers zwei unschuldige
Jugendliche überwältigte? (...) Ein Gutachten zu dieser Frage lässt immer noch
auf sich warten." eingeleitet.
Die Berichterstattung lässt den Eindruck entstehen, dass FCS ein Gutachten
über die Auswertung dieser Videoaufzeichnung noch nicht abgegeben hat.
FCS wurde vom Verhöramt des Kantons Schwyz mit der forensischen Analyse einer
Videoaufzeichnung der Verhaftsaktion beauftragt. Das entsprechende Gutachten ist
bereits seit mehreren Monaten abgeschlossen, abgegeben und steht auch den
Geschädigtenvertretern im Rahmen ihrer Akteneinsicht zur
Verfügung.
15.04.2009
Website-Sperrungen sind nach Meinung von FCS nicht dazu
geeignet, die Herstellung, die Verbreitung und den Konsum von
Kinderpornografie merklich zu verringern. Zudem ist mit grossem,
unverhältnismässigem Administrativaufwand zu rechnen, der bereits
begrenzte Ressourcen zusätzlich bindet.
FCS begrüsst grundsätzlich jede Massnahme, die die weitere
Verbreitung, insbesondere aber die Herstellung von verbotener
Pornografie oder verbotener Gewaltdarstellungen begrenzt. In
verschiedenen Ländern wird zu diesem Zweck momentan die Sperrung
von Websites diskutiert, über die verbotene Inhalte zugänglich
sind. So soll beispielsweise in Deutschland das Bundeskriminalamt
BKA den Internet Providern Sperrlisten zur Verfügung stellen, die
damit den Zugang ihrer Kunden zu kinderpornografischen Websites mit
Einblendung von Warn- oder Stopp-Seiten verhindern sollen.
Wir bezweifeln die Effizienz derartiger Website-Sperrungen und
erachten diese Massnahmen als nicht sehr erfolgsversprechend.
Offensichtlich bauen diese Massnahmen auf der Überlegung auf, dass
kinderpornografische Inhalte über Webseiten verbreitet werden. Dies
ist tatsächlich so, macht nach unserer Meinung jedoch nur einen
sehr geringen Teil des unter das Pornografieverbot fallenden
Datenvolumens aus. Aufwand und Ertrag sind mit Website-Sperrungen
nach unserer Meinung in keinen verhältnismässigen Grössenordnungen.
Zudem sind die Sperrungen leicht zu umgehen. Wir nehmen an, dass
sich die entsprechenden Anleitungen dazu schnell verbreiten werden
und die Wirksamkeit dieser Sperren sich dabei nahezu
verflüchtigt.
Spezialisten in Ländern, in denen Website-Sperren seit einiger Zeit
bestehen und die in Diskussionen gerne als Referenz mit grossem
Erfolg angeführt werden, hinterfragen bereits seit einiger Zeit die
Wirksamkeit dieser Massnahmen (s. hierzu beispielsweise Björn
Sellström in einem deutschen Nachrichtenmagazin,
http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-schwedens-polizei-aeussert-zweifel-an-wirksamkeit-von-internet-sperren-gegen-kinderpo_aid_384873.html).
Wir sind weiterhin nicht der Meinung, dass mit Kinderpornografie in
kurzer Zeit Millionen- oder gar Millardenumsätze generiert werden,
wie dies von verschiedenen Seiten behauptet wird und erachten
derartige Aussagen als populistisch und nicht belegbar.
Nachweislich wird der grösste Teil kinderpornografischer
Mediendaten inzwischen kostenlos und ausserhalb von bekannten
Websites verbreitet.
FCS arbeitet konstruktiv im Bereich der Internetkriminalität mit
den Behörden und auch gerne mit Exponenten der Politik zusammen.
Wir ziehen uns jedoch umgehend aus Arbeitsgruppen und Beratungen
zurück, wenn wir erkennen, dass Ziele offensichtlich verfehlt
werden und trotzdem aus verschiedenen Gründen an diesen
festgehalten wird oder reines Prestigedenken die Verbesserung einer
Situation verhindert oder erschwert.
27.02.2009
Übergabe von eingezogenen Informatikmitteln an Kinderhilfswerke
und andere gemeinnützige Organisationen
Werden beispielsweise auf einem Personalcomputer kinderpornografische
Darstellungen festgestellt, kann die Untersuchungsbehörde oder eine höhere
Instanz den Einzug und die Vernichtung des Geräts verfügen. FCS unterbreitet in
diesen Fällen jeweils die Möglichkeit der kostenlosen Aufbereitung und
Weitergabe der Geräte an gemeinnützige Organisationen. Dabei werden die
vorhandenen Datenträger geeigneter Geräte unwiderruflich gelöscht, die Rechner
mit neuen, lizenzierten Betriebsystemen ausgestattet, gereinigt und
überprüft. Sämtliche anfallenden Kosten für diese Aufbereitungen werden von FCS
getragen. Erstmals gelangten auf diese Weise im Januar 2009 auch mehrere
Personalcomputer als willkommene Grundausrüstung an philippinische Grundschulen
(Lord of Lords Christian-School in Cawit, Boac und Bangbang Elementary-School in
Bangbang, Gasan, Marinduque).
21.05.2008
Inhouse-Training IKT-Forensik
FCS bietet neu ein Inhouse-Training zum Thema IKT (Informations
Kommunikations Technologie)-Forensik an, um im Rahmen der Risk
Management-Programme von Unternehmen spezielle und bisher selten
berücksichtigte Aspekte aufzuzeigen. Nach einer Einführung in die
Bedeutung der IKT-Forensik erfahren Sie anhand von Fallbeispielen, warum
auch in Ihrem Unternehmen eine polizeiliche Hausdurchsuchung - beispielsweise
aufgrund eines Fehlverhaltens eines Mitarbeiters ohne Ihr Wissen - durchgeführt
werden kann, wie eine derartige Massnahme abläuft und wie sie dabei die
Risiken von eventuellen Systemausfällen und Störungen im Betriebsablauf
ausschliessen oder auf ein Minimum reduzieren. Ein spannender,
halbtägiger Einblick mit kriminaltechnischem und -taktischem Hintergrund
und ausgewiesenen Spezialisten (IKT-Forensiker und ehemalige Polizeibeamte) als
Referenten. Ideal in Verbindung mit internen Weiterbildungsanlässen!
Interessiert? Wenden sie sich für weitere Informationen, Konditionen und
Terminabsprachen an inhousetraining@fcs.info.
02.04.2008
Bedeutende Zunahme von Datenrettungen
Im ersten
Quartal 2008 konnte FCS eine bedeutende Steigerung beim Auftragseingang von
Datenrettungen verzeichnen. Die von einem Datenträgerdefekt betroffenen
Kunden - darunter Anwälte, Ärzte und weitere Personen, die sensitive Daten
bearbeiten - schätzen dabei FCS als Partner des Vertrauens. In jedem Fall
erstellt FCS eine unverbindliche Offerte für die Datenrettung nach
einer kostenlosen Erstanalyse des defekten Datenträgers (Festplatte,
Speicherkarte, USB-Stick, usw.). In den meisten Fällen konnten die Daten ganz
oder teilweise gerettet und dem Kunden wieder ausgehändigt werden!
07.01.2008
Mehr als 1'000 forensisch ausgewertete Sicherstellungen im Jahr
2007
Im vergangenen Jahr wertete FCS im Auftrag von
Behörden, der Privatwirtschaft und Anwaltskanzleien mehr als 1'000
Sicherstellungen (Personalcomputer, Notebooks, Server, Mobiltelefone, etc.) aus.
Die dabei verarbeitete Datenmenge befindet sich im dreistelligen
Terabyte-Bereich mit stark zunehmender Tendenz. In den meisten Fällen wurde über
die forensischen Auswertungen ein Sachverständigenbericht abgegeben, vereinzelt
erfolgte die Datenaufbereitung und der Datentransfer in unser FOCUS-System, mit dem der
Auftraggeber selbstständige Analysen vornehmen kann.
15.11.2007
Gutachten unter Wahrung vollster Neutralität als
Geschäftsprinzip
Die von FCS in der langjährigen Geschäftstätigkeit erstellten
Sachverständigenberichte und Gutachten wurden bisher von keiner Partei
angezweifelt. Auch bei Sachverhalten, in denen gegen Angehörige von Ermittlungs-
und Untersuchungsbehörden Verfahren angestrengt werden, hat die objektive
Analyse und Beurteilung für die Gutachter der FCS oberste Priorität.
"Gefälligkeitsgutachten", wie diese beispielsweise aus dem medizinischen Bereich
bekannt sind, werden von FCS nicht erstellt und entsprechende Aufträge
abgelehnt. Als Folge dieser Geschäftspolitik führten die Untersuchungen
der Sachverständigen von FCS in mehreren Fällen zu anderslautenden
Resultaten, als beispielsweise in den Berichten polizeilicher Spezialisten
oder auch zur Verurteilung von Polizeibeamten.
09.05.2007
FCS unterstützt die Polizei bei Aktionen gegen
Kinderpornographie
Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet haben Bund und Kantone in den
vergangenen Wochen erneut zwei landesweite Polizeiaktionen durchgeführt. Die
Aktionen, an denen die Mehrheit der Kantone beteiligt war, wurden vom Bundesamt
für Polizei (fedpol) koordiniert. Sie richten sich gegen Personen, die im
Verdacht stehen, kinderpornografisches Bildmaterial beschafft und in Verkehr
gebracht zu haben.
FCS erhielt den Auftrag mehrerer Kantone, die
sichergestellten Informatikmittel auszuwerten. Dabei konnten grössere Mengen
verbotener Pornographie und / oder Gewaltdarstellungen in Form von Text-, Bild-
und Filmdateien erkannt werden, die für die zuständigen Untersuchungsbehörden
dokumentiert wurden.
http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=12456
http://www.stopp-kinderpornografie.ch/3/de/
25.04.2007
Zunehmender Missbrauch von "offenen" WLAN-Zugängen für
Straftaten
Im Rahmen der für verschiedene Kantone ausgewerteten Informatikmittel konnte
festgestellt werden, dass offensichtlich zunehmend "offene" Wireless-LAN
(WLAN)-Zugänge für Straftaten missbraucht werden. FCS empfiehlt, drahtlose
Internet-Zugänge nur für einen geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen
und den Sicherheitsempfehlungen der Hersteller von Wireless-Routern etc.
nachzukommen. Besitzer eines ungesicherten WLAN-Zugangs müssen mit
Zwangsmassnahmen / Hausdurchsuchungen der Polizei rechnen, wenn
ihr Drahtlos-Netzwerk von Unbekannten beispielsweise für das Herunterladen
von Kinderpornographie verwendet wurde.
Als Entlastungsargument genügt
die Aussage "ich hatte halt ein offenes WLAN" übrigens selten: Die technischen
Analysen sichergestellter IT-Mittel zeigen schnell, ob es sich um einen
derartigen Missbrauch durch Unbekannte handelt oder ein Familienmitglied näher
befragt werden muss.
14.07.2006
Vermehrter Beizug von FCS zur Abklärung des Nutzungsverhaltens von
Internet am Arbeitsplatz
Unsere Spezialisten werden vermehrt von
Arbeitgebern zur Beweissicherung an Arbeitsplatzcomputern beauftragt. Falls
nachfolgend Auswertungen, beispielsweise aufgrund eines Verdachts auf strafbare
Handlungen, durchgeführt wurden, konnte verschiedentlich eine exzessive Nutzung
des Internets ausschliesslich für private Zwecke während der Arbeitszeit
festgestellt werden. Wir empfehlen den Betroffenen in diesem Zusammenhang
den "Leitfaden über Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz" des Eidg.
Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der von dessen Website kostenlos
bezogen werden kann. http://www.edoeb.admin.ch/
12.07.2006
Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt beauftragt FCS mit der
Auswertung beschlagnahmter Wett-Computer
Die Basler Polizei
beschlagnahmte seit Sommer 2004 in Gaststätten mehrere illegale Wettautomaten.
Nun hat das Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt FCS mit der
gerichtsverwertbaren Auswertung dieser Geräte beauftragt. Die Wettcomputer
wurden meist in Lokalen mit Kundschaft aus der Türkei oder dem Balkan von einem
ausländischen Lieferanten installiert. Dabei handelte es sich um
Personalcomputer oder Notebooks, aber auch grössere Terminals mit Touch-Screen,
die teilweise über eine Internet-Verbindung zu Servern im Ausland verfügten. In
mehreren Kantonen wird in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts auf
organisierte Kriminalität ermittelt.
05.06.2006
Im Zusammenhang mit einer Datenbeschädigung und eventuellem
unbefugten Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage wird FCS vom Verhöramt
Schwyz für die Begleitung einer Hausdurchsuchung und die Auswertung von
Datenbeständen beauftragt.
Ein im Kanton Zürich wohnhafter Täter
störte an den Pfingsttagen mittels eines Denial-of-Service-Angriffs die
Webserver eines Schwyzer Informatikunternehmens, wo die Internet-Auftritte
mehrerer Kunden dieses Unternehmens gehostet wurden. Dabei wurden mehrere
Websites für Stunden lahm gelegt. Technische Abklärungen führten zur Ermittlung
des Täters. Die Hausdurchsuchung und Befragung wurden von FCS begleitet. Artikel auf news.ch
18.03.2006
FCS liefert im Strafverfahren "SAir Group" Beweis- und
Verfahrensakten in elektronischer Form zusammen mit FOCUS dem Bezirksgericht
Bülach.
Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft für
Wirtschaftdelikte des Kantons Zürich gegen die Verantwortlichen Organe der SAir
Group liefert FCS den digitalisierten Datenbestand der Beweis- und
Verfahrensakten zusammen mit der Lösung FOCUS dem Bezirksgericht Bülach. Dabei
wurde mit der Abteilung "Informatik der Gerichte" eine Terminal Server-Lösung
realisiert, die eine Arbeit an den Datenbeständen von beliebigen Standorten
innerhalb des Gerichtsnetzwerkes ermöglicht.
Bereits die
Staatsanwaltschaft arbeitete mit FOCUS, um die ca. 3'500 Bundesordner
Papierakten in elektronischer Form sowie mehrere Millionen E-Mails der SAir
Group zu durchsuchen. Die elektronische Datensicherung im Strafverfahren "SAir
Group" wurde von FCS im Auftrag der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftdelikte
bei verschiedenen Unternehmen, Privatpersonen, Banken und Wirtschaftberatungen
in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt.
16.02.2006
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung gegen
verschiedene Fluggesellschaften betreffend Abreden im Bereich der Luftfracht und
erteilt FCS den Auftrag für die elektronischen Datensicherungen in der
Schweiz. http://www.weko.admin.ch/publikationen/pressemitteilungen/00243/160206-PC-Luftfracht-D.pdf?lang=de
08.11.2004
FCS erwirbt die Domäne "fcs.info"
Zu einem nicht
genannten Kaufpreis erwirbt FCS Forensic Computing Services von der Internet
Edge, Inc., Florida, die Internet-Domäne "fcs.info". Ziel des Kaufs ist u.a. die
vereinfachte Erreichbarkeit von zukünftigen Dienstleistungen auf der Website von
FCS. Die Domäne "forensic-computing.ch" wird weiter betrieben und dabei Website
und E-Mails automatisch an "fcs.info" umgeleitet.
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