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Mitteilungen

Die in unseren Mitteilungen enthaltenen Informationen bieten einen Einblick in unsere Tätigkeit und dienen auch als Mitteilungsplattform für unsere Kunden. Sofern in einer Mitteilung Informationen über ein Verfahren gegeben werden, sind diese zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dieser Webseite bereits anderweitig öffentlich bekannt (Medienmitteilungen von Amtsstellen, Zeitungsartikel, etc.). 

 



11.04.2011

Vermehrte Erstellung von Ergänzungs- und Gegengutachten: FCS erstellte innerhalb der letzten Monate vermehrt Ergänzungs- und Gegengutachten. Oft mussten dabei auch polizeiliche Auswertungen von Datenträgern stark kritisiert werden, da diese falsche Schlussfolgerungen enthielten oder unvollständig waren. So ergaben sich in der Vergangenheit im Bereich Kinderpornografie immer wieder Missverständnisse, wenn die Menge der verbotenen Pornografie nicht in das Verhältnis zur legalen Pornografie gesetzt oder nicht nach für den Beschuldigten entlastenden Indizien gesucht wurde. Vielfach blieben in den uns vorgelegten Auswertungen ganze Datenbereiche nicht berücksichtigt (beispielsweise Virtualisierungen, die in der polizeilich eingesetzten Standardsoftware nicht speziell angezeigt werden), obwohl diese sachdienliche Hinweise enthielten. In mehreren Fällen wurden Auswertungen erstellt, die spezielles Fachwissen erfordert hätten, dieses aber nicht vorhanden war.



24.01.2011

Neuer FCS-Kompaktkurs: IT-Forensik für Anwälte. Im Rahmen eines praxisorientierten, spannenden, hinterfragenden und auch für IT-Laien leicht verständlichen Vormittagkurses vermittelt FCS besonders auf allgemeines Strafrecht spezialisierten Anwälten know how, das garantiert gewinnbringend in Verfahren eingesetzt werden kann.


14.10.2010

Aufspüren von Kinderpornografie oder Gewaltdarstellungen: FCS stellt Multi-Platform-Software "BanScan" vor.

BanScan ist eine in der Schweiz entwickelte Software zum Aufspüren von Daten (Bilder, Filme, Texte), die unter das Pornografieverbot (u.a. Kinderpornografie) oder das Verbot von Gewaltdarstellungen fallen. Ein Zugriff auf eine der weltweit grössten, ständig aktualisierten Vergleichsdatenbanken und zwei voneinander unabhängige Suchmethoden garantieren eine nahezu 100%ige Trefferquote. BanScan ist die ideale Lösung, um Kinderpornografie oder andere verbotene Inhalte in Ihrer Informatikumgebung (PCs, Notebooks, Server, CDs, DVDs, USB-Sticks, Speicherkarten aus Mobiltelefonen, Netzwerke, usw.) zu identifizieren.

BanScan reduziert mit geringem Aufwand das Risiko krimineller Handlungen (Benutzen Ihrer IT-Umgebung für die Beschaffung / Speicherung verbotener Inhalte) und hilft, mögliche Folgeschäden und -kosten zu verhindern. Der regelmässige Einsatz von BanScan zeugt von sozialer Verantwortung und unterstützt das Bestreben für einen wirkungsvollen Kinder- und Jugendschutz.

Die Software lässt sich unter dem Windows-, Apple- und Linux-Betriebssystem einsetzen, benötigt keine Installation, kann von einem USB-Stick aus gestartet und in automatisierte Prozesse eingebunden werden. Weitere Informationen finden Sie hier.




04.05.2010

Vermuteter Konsum pornografischer Dateien in Amtsstelle des Kantons Zürich zeigt erneut Sperrlistenproblematik

Trotz grosser Bemühungen verschiedener Arbeitgeber, bestimmte Internet-Inhalte zu sperren, nehmen Verfehlungen von Arbeitnehmern im Zusammenhang mit der Benutzung von Computern und Internet zu. Die eingesetzte Zeit für das Erledigen privater Arbeiten und dem Konsum von Internet-Angeboten, die nicht mit dem Arbeitsauftrag vereinbar sind, nimmt oft untolerierbare Ausmasse an. Zwar liegen vermehrt strikte BenutzerInnenweisungen vor, die den Umgang mit IT-Mitteln klar regeln und bei Missachtung einschneidende Massnahmen in Aussicht stellen. Offensichtlich verlieren diese jedoch für einzelne Arbeitnehmer schnell an Bedeutung.

FCS begleitete mehrere Verfahren, in welchen Arbeitnehmern arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen vorgeworfen wurden. In mehreren Untersuchungen konnten die Beschuldigten von den im Raum stehenden Vorwürfen entlastet werden. In einzelnen Fällen wurden - auch in hohen Salärbereichen -  massive Verstösse gegen die vertraglich vereinbarten Pflichten und Richtlinien nachgewiesen. Einem Arbeitgeber stehen nach Vorliegen der Untersuchungsresultate (die detaillierte Angaben über besuchte Websites, Zeitpunkte, -dauer und eine Einschätzung über den eventuellen Bezug zu den beruflichen Aufgaben enthalten) verschiedene Möglichkeiten offen. In schwerwiegenden Fällen wurden ausserordentliche fristlose Kündigungen ausgesprochen.

Erstaunlich ist die von fehlbaren Arbeitnehmern an den Tag gelegte Energie und Fantasie, vorhandene Sperrlisten zu umgehen. Neben webbasierten Anonymisierungsdiensten und Proxies wurden beispielsweise Internet-Archive oder der Zwischenspeicher von Suchmaschinen genutzt, um auf gesperrte Inhalte zugreifen zu können. In den meisten Fällen war der Aufwand für die Umgehung einer vom Arbeitgeber eingerichteten Sperrliste gering. Einige Arbeitgeber verstärkten die Pflege der Sperrliste, was jedoch nicht selten wie Kampf gegen Windmühlen erscheint, da laufend neu auftauchende "Umgehungs-Angebote" (u.a. im Zusammenhang mit der Einschränkung des freien Internet-Zugangs in totalitären Staaten) im Internet ebenfalls zu sperren wären.



17.04.2009

Anmerkung zum "10vor10"-Beitrag des Schweizer Fernsehens SF1 vom 17.04.2009 im Zusammenhang mit der Verhaftsaktion der Einsatzgruppe "Luchs" im Juni 2005

Der Beitrag "Strafverfahren gegen Elite-Polizisten" der Sendung "10vor10" des Schweizer Fernsehens vom 17.04.2009 wurde vom Moderator mit dem Kommentar "War etwas verändert worden am Polizeivideo, das zeigt, wie die Sondereinheit "Luchs" der Kantonspolizei Luzern im Juni 05 bei einem dramatischen Einsatz statt des gesuchten Gewaltverbrechers zwei unschuldige Jugendliche überwältigte? (...) Ein Gutachten zu dieser Frage lässt immer noch auf sich warten." eingeleitet.

Die Berichterstattung lässt den Eindruck entstehen, dass FCS ein Gutachten über die Auswertung dieser Videoaufzeichnung noch nicht abgegeben hat.

FCS wurde vom Verhöramt des Kantons Schwyz mit der forensischen Analyse einer Videoaufzeichnung der Verhaftsaktion beauftragt. Das entsprechende Gutachten ist bereits seit mehreren Monaten abgeschlossen, abgegeben und steht auch den Geschädigtenvertretern im Rahmen ihrer Akteneinsicht zur Verfügung.



15.04.2009

Website-Sperrungen sind nach Meinung von FCS nicht dazu geeignet, die Herstellung, die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie merklich zu verringern. Zudem ist mit grossem, unverhältnismässigem Administrativaufwand zu rechnen, der bereits begrenzte Ressourcen zusätzlich bindet.

FCS begrüsst grundsätzlich jede Massnahme, die die weitere Verbreitung, insbesondere aber die Herstellung von verbotener Pornografie oder verbotener Gewaltdarstellungen begrenzt. In verschiedenen Ländern wird zu diesem Zweck momentan die Sperrung von Websites diskutiert, über die verbotene Inhalte zugänglich sind. So soll beispielsweise in Deutschland das Bundeskriminalamt BKA den Internet Providern Sperrlisten zur Verfügung stellen, die damit den Zugang ihrer Kunden zu kinderpornografischen Websites mit Einblendung von Warn- oder Stopp-Seiten verhindern sollen.

Wir bezweifeln die Effizienz derartiger Website-Sperrungen und erachten diese Massnahmen als nicht sehr erfolgsversprechend. Offensichtlich bauen diese Massnahmen auf der Überlegung auf, dass kinderpornografische Inhalte über Webseiten verbreitet werden. Dies ist tatsächlich so, macht nach unserer Meinung jedoch nur einen sehr geringen Teil des unter das Pornografieverbot fallenden Datenvolumens aus. Aufwand und Ertrag sind mit Website-Sperrungen nach unserer Meinung in keinen verhältnismässigen Grössenordnungen. Zudem sind die Sperrungen leicht zu umgehen. Wir nehmen an, dass sich die entsprechenden Anleitungen dazu schnell verbreiten werden und die Wirksamkeit dieser Sperren sich dabei nahezu verflüchtigt.

Spezialisten in Ländern, in denen Website-Sperren seit einiger Zeit bestehen und die in Diskussionen gerne als Referenz mit grossem Erfolg angeführt werden, hinterfragen bereits seit einiger Zeit die Wirksamkeit dieser Massnahmen (s. hierzu beispielsweise Björn Sellström in einem deutschen Nachrichtenmagazin, http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-schwedens-polizei-aeussert-zweifel-an-wirksamkeit-von-internet-sperren-gegen-kinderpo_aid_384873.html).

Wir sind weiterhin nicht der Meinung, dass mit Kinderpornografie in kurzer Zeit Millionen- oder gar Millardenumsätze generiert werden, wie dies von verschiedenen Seiten behauptet wird und erachten derartige Aussagen als populistisch und nicht belegbar. Nachweislich wird der grösste Teil kinderpornografischer Mediendaten inzwischen kostenlos und ausserhalb von bekannten Websites verbreitet.

FCS arbeitet konstruktiv im Bereich der Internetkriminalität mit den Behörden und auch gerne mit Exponenten der Politik zusammen. Wir ziehen uns jedoch umgehend aus Arbeitsgruppen und Beratungen zurück, wenn wir erkennen, dass Ziele offensichtlich verfehlt werden und trotzdem aus verschiedenen Gründen an diesen festgehalten wird oder reines Prestigedenken die Verbesserung einer Situation verhindert oder erschwert.



27.02.2009

Übergabe von eingezogenen Informatikmitteln an Kinderhilfswerke und andere gemeinnützige Organisationen

Werden beispielsweise auf einem Personalcomputer kinderpornografische Darstellungen festgestellt, kann die Untersuchungsbehörde oder eine höhere Instanz den Einzug und die Vernichtung des Geräts verfügen. FCS unterbreitet in diesen Fällen jeweils die Möglichkeit der kostenlosen Aufbereitung und Weitergabe der Geräte an gemeinnützige Organisationen. Dabei werden die vorhandenen Datenträger geeigneter Geräte unwiderruflich gelöscht, die Rechner mit neuen, lizenzierten Betriebsystemen ausgestattet, gereinigt und überprüft. Sämtliche anfallenden Kosten für diese Aufbereitungen werden von FCS getragen. Erstmals gelangten auf diese Weise im Januar 2009 auch mehrere Personalcomputer als willkommene Grundausrüstung an philippinische Grundschulen (Lord of Lords Christian-School in Cawit, Boac und Bangbang Elementary-School in Bangbang, Gasan, Marinduque).

 



21.05.2008

Inhouse-Training IKT-Forensik

FCS bietet neu ein Inhouse-Training zum Thema IKT (Informations Kommunikations Technologie)-Forensik an, um im Rahmen der Risk Management-Programme von Unternehmen spezielle und bisher selten berücksichtigte Aspekte aufzuzeigen. Nach einer Einführung in die Bedeutung der IKT-Forensik erfahren Sie anhand von Fallbeispielen, warum auch in Ihrem Unternehmen eine polizeiliche Hausdurchsuchung - beispielsweise aufgrund eines Fehlverhaltens eines Mitarbeiters ohne Ihr Wissen - durchgeführt werden kann, wie eine derartige Massnahme abläuft und wie sie dabei die Risiken von eventuellen Systemausfällen und Störungen im Betriebsablauf ausschliessen oder auf ein Minimum reduzieren. Ein spannender, halbtägiger Einblick mit kriminaltechnischem und -taktischem Hintergrund und ausgewiesenen Spezialisten (IKT-Forensiker und ehemalige Polizeibeamte) als Referenten. Ideal in Verbindung mit internen Weiterbildungsanlässen! Interessiert? Wenden sie sich für weitere Informationen, Konditionen und Terminabsprachen an inhousetraining@fcs.info.

 



02.04.2008

Bedeutende Zunahme von Datenrettungen

Im ersten Quartal 2008 konnte FCS eine bedeutende Steigerung beim Auftragseingang von Datenrettungen verzeichnen. Die von einem Datenträgerdefekt betroffenen Kunden - darunter Anwälte, Ärzte und weitere Personen, die sensitive Daten bearbeiten - schätzen dabei FCS als Partner des Vertrauens. In jedem Fall erstellt FCS eine unverbindliche Offerte für die Datenrettung nach einer kostenlosen Erstanalyse des defekten Datenträgers (Festplatte, Speicherkarte, USB-Stick, usw.). In den meisten Fällen konnten die Daten ganz oder teilweise gerettet und dem Kunden wieder ausgehändigt werden!

 



07.01.2008

Mehr als 1'000 forensisch ausgewertete Sicherstellungen im Jahr 2007 

Im vergangenen Jahr wertete FCS im Auftrag von Behörden, der Privatwirtschaft und Anwaltskanzleien mehr als 1'000 Sicherstellungen (Personalcomputer, Notebooks, Server, Mobiltelefone, etc.) aus. Die dabei verarbeitete Datenmenge befindet sich im dreistelligen Terabyte-Bereich mit stark zunehmender Tendenz. In den meisten Fällen wurde über die forensischen Auswertungen ein Sachverständigenbericht abgegeben, vereinzelt erfolgte die Datenaufbereitung und der Datentransfer in unser FOCUS-System, mit dem der Auftraggeber selbstständige Analysen vornehmen kann.



15.11.2007

Gutachten unter Wahrung vollster Neutralität als Geschäftsprinzip

Die von FCS in der langjährigen Geschäftstätigkeit erstellten Sachverständigenberichte und Gutachten wurden bisher von keiner Partei angezweifelt. Auch bei Sachverhalten, in denen gegen Angehörige von Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden Verfahren angestrengt werden, hat die objektive Analyse und Beurteilung für die Gutachter der FCS oberste Priorität. "Gefälligkeitsgutachten", wie diese beispielsweise aus dem medizinischen Bereich bekannt sind, werden von FCS nicht erstellt und entsprechende Aufträge abgelehnt. Als Folge dieser Geschäftspolitik führten die Untersuchungen der Sachverständigen von FCS in mehreren Fällen zu anderslautenden Resultaten, als beispielsweise in den Berichten polizeilicher Spezialisten oder auch zur Verurteilung von Polizeibeamten.  



09.05.2007

FCS unterstützt die Polizei bei Aktionen gegen Kinderpornographie

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet haben Bund und Kantone in den vergangenen Wochen erneut zwei landesweite Polizeiaktionen durchgeführt. Die Aktionen, an denen die Mehrheit der Kantone beteiligt war, wurden vom Bundesamt für Polizei (fedpol) koordiniert. Sie richten sich gegen Personen, die im Verdacht stehen, kinderpornografisches Bildmaterial beschafft und in Verkehr gebracht zu haben.

FCS erhielt den Auftrag mehrerer Kantone, die sichergestellten Informatikmittel auszuwerten. Dabei konnten grössere Mengen verbotener Pornographie und / oder Gewaltdarstellungen in Form von Text-, Bild- und Filmdateien erkannt werden, die für die zuständigen Untersuchungsbehörden dokumentiert wurden.

http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=12456
http://www.stopp-kinderpornografie.ch/3/de/

 



25.04.2007

Zunehmender Missbrauch von "offenen" WLAN-Zugängen für Straftaten

Im Rahmen der für verschiedene Kantone ausgewerteten Informatikmittel konnte festgestellt werden, dass offensichtlich zunehmend "offene" Wireless-LAN (WLAN)-Zugänge für Straftaten missbraucht werden. FCS empfiehlt, drahtlose Internet-Zugänge nur für einen geschlossenen Benutzerkreis zugänglich zu machen und den Sicherheitsempfehlungen der Hersteller von Wireless-Routern etc. nachzukommen. Besitzer eines ungesicherten WLAN-Zugangs müssen mit Zwangsmassnahmen / Hausdurchsuchungen der Polizei rechnen, wenn ihr Drahtlos-Netzwerk von Unbekannten beispielsweise für das Herunterladen von Kinderpornographie verwendet wurde.

Als Entlastungsargument genügt die Aussage "ich hatte halt ein offenes WLAN" übrigens selten: Die technischen Analysen sichergestellter IT-Mittel zeigen schnell, ob es sich um einen derartigen Missbrauch durch Unbekannte handelt oder ein Familienmitglied näher befragt werden muss.

 



14.07.2006

Vermehrter Beizug von FCS zur Abklärung des Nutzungsverhaltens von Internet am Arbeitsplatz

Unsere Spezialisten werden vermehrt von Arbeitgebern zur Beweissicherung an Arbeitsplatzcomputern beauftragt. Falls nachfolgend Auswertungen, beispielsweise aufgrund eines Verdachts auf strafbare Handlungen, durchgeführt wurden, konnte verschiedentlich eine exzessive Nutzung des Internets ausschliesslich für private Zwecke während der Arbeitszeit festgestellt werden. Wir empfehlen den Betroffenen in diesem Zusammenhang den "Leitfaden über Internet- und E-Mail-Überwachung am Arbeitsplatz" des Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, der von dessen Website kostenlos bezogen werden kann.
http://www.edoeb.admin.ch/

 



12.07.2006

Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt beauftragt FCS mit der Auswertung beschlagnahmter Wett-Computer

Die Basler Polizei beschlagnahmte seit Sommer 2004 in Gaststätten mehrere illegale Wettautomaten. Nun hat das Sicherheitsdepartement des Kantons Basel Stadt FCS mit der gerichtsverwertbaren Auswertung dieser Geräte beauftragt. Die Wettcomputer wurden meist in Lokalen mit Kundschaft aus der Türkei oder dem Balkan von einem ausländischen Lieferanten installiert. Dabei handelte es sich um Personalcomputer oder Notebooks, aber auch grössere Terminals mit Touch-Screen, die teilweise über eine Internet-Verbindung zu Servern im Ausland verfügten. In mehreren Kantonen wird in diesem Zusammenhang wegen des Verdachts auf organisierte Kriminalität ermittelt. 

 



05.06.2006

Im Zusammenhang mit einer Datenbeschädigung und eventuellem unbefugten Eindringen in eine Datenverarbeitungsanlage wird FCS vom Verhöramt Schwyz für die Begleitung einer Hausdurchsuchung und die Auswertung von Datenbeständen beauftragt.

Ein im Kanton Zürich wohnhafter Täter störte an den Pfingsttagen mittels eines Denial-of-Service-Angriffs die Webserver eines Schwyzer Informatikunternehmens, wo die Internet-Auftritte mehrerer Kunden dieses Unternehmens gehostet wurden. Dabei wurden mehrere Websites für Stunden lahm gelegt. Technische Abklärungen führten zur Ermittlung des Täters. Die Hausdurchsuchung und Befragung wurden von FCS begleitet.
Artikel auf news.ch

 



18.03.2006

FCS liefert im Strafverfahren "SAir Group" Beweis- und Verfahrensakten in elektronischer Form zusammen mit FOCUS dem Bezirksgericht Bülach.

Mit der Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftdelikte des Kantons Zürich gegen die Verantwortlichen Organe der SAir Group liefert FCS den digitalisierten Datenbestand der Beweis- und Verfahrensakten zusammen mit der Lösung FOCUS dem Bezirksgericht Bülach. Dabei wurde mit der Abteilung "Informatik der Gerichte" eine Terminal Server-Lösung realisiert, die eine Arbeit an den Datenbeständen von beliebigen Standorten innerhalb des Gerichtsnetzwerkes ermöglicht.

Bereits die Staatsanwaltschaft arbeitete mit FOCUS, um die ca. 3'500 Bundesordner Papierakten in elektronischer Form sowie mehrere Millionen E-Mails der SAir Group zu durchsuchen. Die elektronische Datensicherung im Strafverfahren "SAir Group" wurde von FCS im Auftrag der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftdelikte bei verschiedenen Unternehmen, Privatpersonen, Banken und Wirtschaftberatungen in Zusammenarbeit mit der Polizei durchgeführt.

 



16.02.2006

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung gegen verschiedene Fluggesellschaften betreffend Abreden im Bereich der Luftfracht und erteilt FCS den Auftrag für die elektronischen Datensicherungen in der Schweiz.
http://www.weko.admin.ch/publikationen/pressemitteilungen/00243/160206-PC-Luftfracht-D.pdf?lang=de

 



08.11.2004

FCS erwirbt die Domäne "fcs.info"

Zu einem nicht genannten Kaufpreis erwirbt FCS Forensic Computing Services von der Internet Edge, Inc., Florida, die Internet-Domäne "fcs.info". Ziel des Kaufs ist u.a. die vereinfachte Erreichbarkeit von zukünftigen Dienstleistungen auf der Website von FCS. Die Domäne "forensic-computing.ch" wird weiter betrieben und dabei Website und
E-Mails automatisch an "fcs.info" umgeleitet.

 



 
© 2011 FCS Forensic Computing Services | Letzte Aktualisierung 8.7.2011