Was ist BanScan?
BanScan ist ein Programm, welches
Bilder, Filme oder Texte, die unter das Pornografieverbot oder das
Verbot von Gewaltdarstellungen fallen (beispielsweise
Kinderpornografie) unabhängig von deren Format, Dateiendungen, etc.
in Datenbeständen auffindet („Scanner“ für verbotene Inhalte). Das
Programm ist eine kostengünstige und äusserst wirkungsvolle
Massnahme für den Kinder- und Jugendschutz und hilft, IT-Umgebungen
frei von verbotenen Darstellungen zu halten.
Ist ein Programm wie BanScan überhaupt nötig? Bei uns
werden solche Inhalte mit Hilfe von Sperren
ferngehalten.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass
sämtliche bekannten Sperrlösungen einfach umgangen werden können
oder generell wirkungslos sind. Meist basiert eine Sperrlösung auf
der überholten Annahme, dass verbotene Inhalte über Webseiten
konsumiert oder heruntergeladen werden.
Wer hat BanScan entwickelt?
Das Programm wurde
vollständig in der Schweiz von der Firma FCS Forensic Computing
Services, einem Dienstleistungsunternehmen für die Informations-
und Kommunikationsforensik entwickelt. FCS arbeitet im Rahmen
forensischer Auswertungen von Datenträgern seit über 10 Jahren für
die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte im In- und Ausland,
Anwaltskanzleien, Bildungsinstitutionen, Unternehmen und
Privatpersonen.
Läuft BanScan auch auf einem Mac oder unter
Linux?
BanScan ist unter Windows, MacOS und Linux
einsetzbar (s. Informationen über die Systemvoraussetzungen).
Muss BanScan auf einem PC installiert werden (z.B. mit einem
Installationsprogramm)?
Nein. BanScan lässt sich ohne
jegliche Installation z.B. direkt ab einem USB-Stick starten.
Wie funktioniert BanScan?
BanScan erstellt von zu
prüfenden Dateien ein Muster von bestimmten Merkmalen und
vergleicht dieses Muster mit den Einträgen in der programminternen
Datenbank. Falls sich eine Übereinstimmung ergibt, wird der Pfad
und Name der entsprechenden Datei als „Positiv“ angezeigt.
Wie schnell arbeitet BanScan?
Das Programm verwendet
die zurzeit effizientesten Algorithmen. Die Scan-Geschwindigkeit
hängt von der zu durchsuchenden Datenmenge ab und kann mit
derjenigen eines Virenscanners verglichen werden.
Wie kann ich BanScan einsetzen?
Öffnen Sie das
Programm, wählen Sie den zu durchsuchenden Datenbereich aus,
starten Sie den Scan-Vorgang und warten Sie die Ergebnisse ab. Der
Scan-Vorgang kann auch automatisiert, beispielsweise in eine
Nachtverarbeitung eingebaut werden.
Benötige ich eine Internet-Verbindung um BanScan
einzusetzen?
Nein.
Meldet BanScan irgendwelche Informationen an den
Programmhersteller oder die Polizei?
Nein.
Ist die Bedienung des Programms kompliziert?
Nein.
In drei einfachen Schritten können Datenbestände schnell und
zuverlässig durchsucht werden.
Wo befindet sich die Vergleichsdatenbank von
BanScan?
Die Vergleichsdatenbank wird mit dem Programm
mitgeliefert und sollte sich an einem Speicherort befinden, wo das
BanScan-Programm schnell darauf zugreifen kann.
Wie kann die Datenbank aktualisiert werden?
Die
Aktualisierungen sind auf der Website von FCS für den Download
verfügbar. Nach dem Herunterladen wird die neue Datenbank einfach
gegen die alte ausgetauscht.
Gibt es „Fehltreffer“?
Sehr wenige Vergleichsmuster
in der BanScan-Datenbank stammen von Polizeidienststellen und
beschreiben grundsätzlich nicht eindeutig strafbare, jedoch unter
Umständen sachdienliche Inhalte (z.B. Darstellungen nackter Kinder
in nichtsexuellem Zusammenhang). Einzelne Treffer können zu einer
Interpretations-Diskussion über eine mögliche Strafbarkeit
führen.
Wie können die Resultate eines Scan-Durchgangs geprüft
werden?
Die Resultate (Pfad- und Dateinamen von positiven
„Hits“) werden direkt in einem Protokoll angezeigt. Das Protokoll
kann an einem vorgängig ausgewählten Ort abgespeichert oder per
E-Mail versandt werden.
Was muss ich tun, wenn das Programm tatsächlich verbotene
Inhalte in meinen Datenbeständen findet?
Öffnen Sie auf
keinen Fall die von BanScan als positiv angezeigten Dateien (keine
Bilder betrachten, keine Filme abspielen), damit keine wichtigen
Beweise verändert werden. Der Zeitpunkt des letzten Abspielens
einer Filmdatei kann z.B. von entscheidender Bedeutung in einem
Verfahren sein und sollte nicht dem Zeitpunkt Ihrer Überprüfung
entsprechen. Brennen Sie die vollständigen Verzeichnisse mit den
als positiv angezeigten Dateien auf einen optischen Datenträger
(CD, DVD). Verwenden Sie hierzu ein Brenn-Programm, das die
Dateisystem-Zeitstempel („Erstellt“, „Geändert“, etc.) von den
Originaldateien übernimmt. Von Vorteil kann der Beizug einer
weiteren Person für diese Beweissicherung sein
(„Vier-Augen-Prinzip“). Führen Sie ein Protokoll mit genauen
Zeitpunkten und der Beschreibung Ihrer Arbeitschritte während der
Beweissicherung. Es besteht keine Anzeigepflicht bei der Entdeckung
verbotener Inhalte. Verfahren Sie gemäss internen Richtlinien
zusammen mit Ihrem Vorgesetzten, der Rechtsabteilung Ihres
Unternehmens, der Schulleitung, etc. Im Zweifelsfall können Sie
sich auch an FCS
wenden.
Kann BanScan auch nicht strafbare Pornografie
auffinden?
BanScan wurde für das Auffinden von strafbaren
Inhalten entwickelt und meldet grundsätzlich keine Inhalte, die
nicht unter das Pornografieverbot oder das Verbot von
Gewaltdarstellungen fallen. Beim Nutzen der Suchmethode "Vectors"
kann nicht strafbare Pornografie unter Umständen als "positiv"
angezeigt werden, falls Darstellungen inhaltlich weitgehend
Inhalten der Vegleichsdatenbank entsprechen.
Kann BanScan im Rahmen einer forensischen Untersuchung
eingesetzt werden?
Teil einer forensischen Untersuchung
ist die Prüfung der allozierten, nicht gelöschten Dateien auf einem
Datenträger. Für diesen Teil ist BanScan ebenfalls geeignet.
BanScan prüft jedoch keine gelöschten Daten. Der Beweiswert von
gelöschten Daten ist in der Rechtspraxis generell strittig.
Was kostet das Programm?
Folgen Sie für den
aktuellen Produktpreis dem Link BanScan kaufen. Für BanScan können Jahreslizenzen
erworben werden, die innerhalb von 12 Monaten für Programm- und
Datenbankaktualisierungen berechtigen. Vor Ablauf einer
Jahreslizenz werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. BanScan
wird nur in Form von Site-Lizenzen abgegeben, Sie können das
Programm nach einmaligem Kauf also beliebig oft kopieren und auf
beliebig vielen Systemen gleichzeitig nutzen, sofern sich diese
innerhalb des Standorts des Unternehmens, der Organisation oder des
Instituts befinden, für welche(s) BanScan erworben wurde.
Muss ich für jedes Betriebssystem eine Programmversion
kaufen?
Nein. Sie erhalten beim Programmkauf alle
Versionen für Windows-, MacOS und Linux-Betriebssysteme.
Ist BanScan technisch kopiergeschützt?
Nein. Das
Programm unterliegt der schweizerischen Urheberrechtsgesetzgebung,
kann innerhalb der gleichen Organisation / Firma / Schule, etc.
jedoch beliebig oft kopiert werden (site license).
Wo kann ich BanScan kaufen?
BanScan kann online hier erworben werden.
Für Kunden in der Schweiz ist eine Postlieferung gegen Rechnung
möglich.
Ich habe eine spezielle Anwendung für BanScan. Sind
Programmanpassungen durch den Hersteller
möglich?
Programmanpassungen sind jederzeit möglich.
Kontaktieren Sie uns
zur Klärung von Machbarkeit und Aufwand.