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Fragen und Antworten zu BanScan

Was ist BanScan?
BanScan ist ein Programm, welches Bilder, Filme oder Texte, die unter das Pornografieverbot oder das Verbot von Gewaltdarstellungen fallen (beispielsweise Kinderpornografie) unabhängig von deren Format, Dateiendungen, etc. in Datenbeständen auffindet („Scanner“ für verbotene Inhalte). Das Programm ist eine kostengünstige und äusserst wirkungsvolle Massnahme für den Kinder- und Jugendschutz und hilft, IT-Umgebungen frei von verbotenen Darstellungen zu halten.

Ist ein Programm wie BanScan überhaupt nötig? Bei uns werden solche Inhalte mit Hilfe von Sperren ferngehalten.
Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass sämtliche bekannten Sperrlösungen einfach umgangen werden können oder generell wirkungslos sind. Meist basiert eine Sperrlösung auf der überholten Annahme, dass verbotene Inhalte über Webseiten konsumiert oder heruntergeladen werden.

Wer hat BanScan entwickelt?
Das Programm wurde vollständig in der Schweiz von der Firma FCS Forensic Computing Services, einem Dienstleistungsunternehmen für die Informations- und Kommunikationsforensik entwickelt. FCS arbeitet im Rahmen forensischer Auswertungen von Datenträgern seit über 10 Jahren für die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte im In- und Ausland, Anwaltskanzleien, Bildungsinstitutionen, Unternehmen und Privatpersonen.

Läuft BanScan auch auf einem Mac oder unter Linux?
BanScan ist unter Windows, MacOS und Linux einsetzbar (s. Informationen über die Systemvoraussetzungen).

Muss BanScan auf einem PC installiert werden (z.B. mit einem Installationsprogramm)?
Nein. BanScan lässt sich ohne jegliche Installation z.B. direkt ab einem USB-Stick starten.

Wie funktioniert BanScan?
BanScan erstellt von zu prüfenden Dateien ein Muster von bestimmten Merkmalen und vergleicht dieses Muster mit den Einträgen in der programminternen Datenbank. Falls sich eine Übereinstimmung ergibt, wird der Pfad und Name der entsprechenden Datei als „Positiv“ angezeigt.

Wie schnell arbeitet BanScan?
Das Programm verwendet die zurzeit effizientesten Algorithmen. Die Scan-Geschwindigkeit hängt von der zu durchsuchenden Datenmenge ab und kann mit derjenigen eines Virenscanners verglichen werden.

Wie kann ich BanScan einsetzen?
Öffnen Sie das Programm, wählen Sie den zu durchsuchenden Datenbereich aus, starten Sie den Scan-Vorgang und warten Sie die Ergebnisse ab. Der Scan-Vorgang kann auch automatisiert, beispielsweise in eine Nachtverarbeitung eingebaut werden.

Benötige ich eine Internet-Verbindung um BanScan einzusetzen?
Nein.

Meldet BanScan irgendwelche Informationen an den Programmhersteller oder die Polizei?
Nein.

Ist die Bedienung des Programms kompliziert?
Nein. In drei einfachen Schritten können Datenbestände schnell und zuverlässig durchsucht werden.

Wo befindet sich die Vergleichsdatenbank von BanScan?
Die Vergleichsdatenbank wird mit dem Programm mitgeliefert und sollte sich an einem Speicherort befinden, wo das BanScan-Programm schnell darauf zugreifen kann.

Wie kann die Datenbank aktualisiert werden?
Die Aktualisierungen sind auf der Website von FCS für den Download verfügbar. Nach dem Herunterladen wird die neue Datenbank einfach gegen die alte ausgetauscht.

Gibt es „Fehltreffer“?
Sehr wenige Vergleichsmuster in der BanScan-Datenbank stammen von Polizeidienststellen und beschreiben grundsätzlich nicht eindeutig strafbare, jedoch unter Umständen sachdienliche Inhalte (z.B. Darstellungen nackter Kinder in nichtsexuellem Zusammenhang). Einzelne Treffer können zu einer Interpretations-Diskussion über eine mögliche Strafbarkeit führen.

Wie können die Resultate eines Scan-Durchgangs geprüft werden?
Die Resultate (Pfad- und Dateinamen von positiven „Hits“) werden direkt in einem Protokoll angezeigt. Das Protokoll kann an einem vorgängig ausgewählten Ort abgespeichert oder per E-Mail versandt werden.

Was muss ich tun, wenn das Programm tatsächlich verbotene Inhalte in meinen Datenbeständen findet?
Öffnen Sie auf keinen Fall die von BanScan als positiv angezeigten Dateien (keine Bilder betrachten, keine Filme abspielen), damit keine wichtigen Beweise verändert werden. Der Zeitpunkt des letzten Abspielens einer Filmdatei kann z.B. von entscheidender Bedeutung in einem Verfahren sein und sollte nicht dem Zeitpunkt Ihrer Überprüfung entsprechen. Brennen Sie die vollständigen Verzeichnisse mit den als positiv angezeigten Dateien auf einen optischen Datenträger (CD, DVD). Verwenden Sie hierzu ein Brenn-Programm, das die Dateisystem-Zeitstempel („Erstellt“, „Geändert“, etc.) von den Originaldateien übernimmt. Von Vorteil kann der Beizug einer weiteren Person für diese Beweissicherung sein („Vier-Augen-Prinzip“). Führen Sie ein Protokoll mit genauen Zeitpunkten und der Beschreibung Ihrer Arbeitschritte während der Beweissicherung. Es besteht keine Anzeigepflicht bei der Entdeckung verbotener Inhalte. Verfahren Sie gemäss internen Richtlinien zusammen mit Ihrem Vorgesetzten, der Rechtsabteilung Ihres Unternehmens, der Schulleitung, etc. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an FCS wenden.

Kann BanScan auch nicht strafbare Pornografie auffinden?
BanScan wurde für das Auffinden von strafbaren Inhalten entwickelt und meldet grundsätzlich keine Inhalte, die nicht unter das Pornografieverbot oder das Verbot von Gewaltdarstellungen fallen. Beim Nutzen der Suchmethode "Vectors" kann nicht strafbare Pornografie unter Umständen als "positiv" angezeigt werden, falls Darstellungen inhaltlich weitgehend Inhalten der Vegleichsdatenbank entsprechen.

Kann BanScan im Rahmen einer forensischen Untersuchung eingesetzt werden?
Teil einer forensischen Untersuchung ist die Prüfung der allozierten, nicht gelöschten Dateien auf einem Datenträger. Für diesen Teil ist BanScan ebenfalls geeignet. BanScan prüft jedoch keine gelöschten Daten. Der Beweiswert von gelöschten Daten ist in der Rechtspraxis generell strittig.

Was kostet das Programm?
Folgen Sie für den aktuellen Produktpreis dem Link BanScan kaufen. Für BanScan können Jahreslizenzen erworben werden, die innerhalb von 12 Monaten für Programm- und Datenbankaktualisierungen berechtigen. Vor Ablauf einer Jahreslizenz werden Sie rechtzeitig benachrichtigt. BanScan wird nur in Form von Site-Lizenzen abgegeben, Sie können das Programm nach einmaligem Kauf also beliebig oft kopieren und auf beliebig vielen Systemen gleichzeitig nutzen, sofern sich diese innerhalb des Standorts des Unternehmens, der Organisation oder des Instituts befinden, für welche(s) BanScan erworben wurde.

Muss ich für jedes Betriebssystem eine Programmversion kaufen?
Nein. Sie erhalten beim Programmkauf alle Versionen für Windows-, MacOS und Linux-Betriebssysteme.

Ist BanScan technisch kopiergeschützt?
Nein. Das Programm unterliegt der schweizerischen Urheberrechtsgesetzgebung, kann innerhalb der gleichen Organisation / Firma / Schule, etc. jedoch beliebig oft kopiert werden (site license).

Wo kann ich BanScan kaufen?
BanScan kann online hier erworben werden. Für Kunden in der Schweiz ist eine Postlieferung gegen Rechnung möglich.

Ich habe eine spezielle Anwendung für BanScan. Sind Programmanpassungen durch den Hersteller möglich?
Programmanpassungen sind jederzeit möglich. Kontaktieren Sie uns zur Klärung von Machbarkeit und Aufwand.



 
© 2011 FCS Forensic Computing Services | Letzte Aktualisierung 8.7.2011